kopf
Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz Bemerkung
A Krafträder mit und ohne Beiwagen, >50 ccm, bbH
>45 km/h, zunächst beschränkt bis 25 kW (34 PS),
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg, nach
zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung
der Beschränkung.
18 Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A
ab 25 Jahre. Einschluss: A1 und M
A1 Leichtkrafträder > 50 ccm bis 125 ccm, bis 11 kW,
bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h bbH.
16 Einschluss: M
M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds / Mokicks)
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis
45 km/h bbH.
16 Einschluss: keine
B Kfz bis 3500 kg zG, mit Anhänger , bis 750 kg zG,
bis 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus
Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zG bis 3500 kg
zG, wobei zG Anhänger zG Anhänger die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
18 Grundvoraussetzung für alle anderen
Kraftwagenklassen. Einschluss: L und M
BE Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und
Anhänger >750 kg und Kombination, die nicht
unter Klasse B fällt.
18 B Bei Lkw mit durchgehender Bremse und
bestimmten Geländefahrzeugen. Anhänge-
last: bis 1,5 fache der zG des ziehenden
Fahrzeugs.
C Kfz >3500 kg zG; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz,
mit Anhänger bis 750 kg zG.
18 B B Einsatz in der gewerblichen Güterbeför-
derung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg
zG einschl. Anhänger. Einschluss: C1
CE Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger
>750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge).
18 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförde-
rung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG
einschl. Anhänger. Einschluss: BE, C1E, T
sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei
Vorbesitz D.